Um die Sicherheit und die hohe Qualität von NISSAN Fahrzeugen zu gewährleisten, kann es zu Rückrufaktionen kommen, um an Fahrzeugen kostenlose Reparaturen oder Servicearbeiten durchzuführen.

Rückrufaktionen
Rückrufaktionen sind vorbeugende Maßnahmen, die wir manchmal für eine bestimmte Fahrzeuggruppe durchführen müssen, um eine mögliche Fehlfunktion auszuschließen. Wenn Ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist, werden Sie postalisch benachrichtigt. Dabei schreiben wir Sie mit den gelieferten Adress-Daten des Versicherungsverbands Österreich an oder lassen Sie über den Versicherungsverband Österreich anschreiben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an Ihren NISSAN Partner und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Reparatur Ihres Fahrzeugs. NISSAN Partner finden Sie hier.

Servicekampagnen
Servicekampagnen sind vorbeugende Maßnahmen, die wir manchmal an einer bestimmten Fahrzeuggruppe durchführen, um eine hohe Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Diese Maßnahmen haben keinen Einfluss auf die Sicherheit. NISSAN schreibt Sie mit den gelieferten Adress-Daten des Versicherungsverbands Österreich postalisch an, wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist. Bitte nehmen Sie in diesem Fall schnellstmöglich Kontakt mit Ihrem NISSAN Partner auf, um eine kostenlose Nachbesserung Ihres Fahrzeugs vornehmen zu lassen. NISSAN Partner finden Sie hier.

Was Sie von NISSAN erwarten dürfen, wenn Sie von einem Rückruf oder einer Servicekampagne betroffen sind:

  • Eine kostenlose Reparatur oder eine Nachbesserung, um dafür zu sorgen, dass das Fahrerlebnis mit Ihrem NISSAN nicht beeinträchtigt wird.
  • Wir verwenden ausschließlich NISSAN Originalteile und alle Arbeiten werden bei einem NISSAN Partner durchgeführt.
  • Alle Reparaturen fallen unter unsere Standard-Herstellergarantie.
  • Ihr NISSAN Partner wird sein Bestes tun, um einen Werkstatttermin zu finden, der Ihnen zusagt.
NISSAN Rückrufaktion – Takata

TAKATA RÜCKRUFAKTION:

Zahlreiche Automobilhersteller (einschließlich NISSAN) führen zur Zeit eine Rückrufaktion für Fahrzeuge durch, die mit Airbags der Firma Takata ausgestattet sind. Die Fahrzeughalter werden postalisch benachrichtigt. Dabei schreiben wir Sie mit den gelieferten Adress-Daten des Versicherungsverbands Österreich an oder lassen Sie über den Versicherungsverband Österreich anschreiben. Falls Sie nicht mehr Halter des Fahrzeugs sind und der neue Halter Ihnen bekannt ist, helfen Sie uns und ihm, indem Sie die Information weitergeben. Wenn Sie den neuen Halter nicht kennen, können Sie das Anschreiben als gegenstandslos betrachten.  Bitte beachten Sie,

  • dass es zwischen Verkauf Ihres Fahrzeugs und Versand der Benachrichtigung gelegentlich zu Überschneidungen kommen kann, 
  • dass Sie weiterhin angeschrieben werden, wenn nach Ihnen kein neuer Halter in Österreich eingetragen wurde.

Falls im Anschreiben eine Frist zur Erledigung der Aktion genannt ist, so bitten wir um Verständnis, dass diese eingehalten werden muss und nicht verlängert werden kann. Vereinbaren Sie daher im eigenen Interesse möglichst bald einen Werkstatttermin. NISSAN Partner finden Sie hier

Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie auch herausfinden, wenn Sie auf den folgenden Link klicken.